Rechtliches

Hausordnung

Tönninger Weg 73 a (Haus A) und 73 b (Haus B), 22609 Hamburg-Osdorf. Stand: 09.07.2026.

Ein gutes Miteinander im Haus lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Diese Hausordnung soll das Zusammenleben aller Bewohnerinnen und Bewohner der Tönninger Höfe regeln, den Wohnwert erhalten und Sicherheit sowie Sauberkeit im Gebäude gewährleisten. Sie ist Bestandteil des Mietvertrags und gilt für alle Mieterinnen und Mieter, deren Angehörige, Gäste und Besucher gleichermaßen.

1. Ruhezeiten

Zum Schutz aller Bewohner sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:

  • Nachtruhe: 22:00 – 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig

Während dieser Zeiten sind Tätigkeiten mit erhöhter Geräuschentwicklung zu unterlassen, etwa laute Musik, Fernseher über Zimmerlautstärke, Bohren, Hämmern oder Staubsaugen. Waschmaschine und Trockner laufen möglichst außerhalb der Ruhezeiten. Zimmerlautstärke ist grundsätzlich einzuhalten. Kinderlärm als Ausdruck natürlicher Entfaltung ist hiervon nicht erfasst.

2. Treppenhaus, Flure und Gemeinschaftsflächen

  • Treppenhäuser, Flure und Eingangsbereiche sind Flucht- und Rettungswege und müssen jederzeit frei von Gegenständen bleiben (Brandschutz). Das Abstellen von Schuhen, Möbeln, Kinderwagen, Fahrrädern o. Ä. ist dort nicht gestattet.
  • Haus- und Wohnungstüren sind aus Sicherheits- und Brandschutzgründen geschlossen zu halten.
  • Verschmutzungen der Gemeinschaftsflächen sind von der verursachenden Partei umgehend zu beseitigen.
  • Das Anbringen von Dekoration, Schildern oder Aushängen in Gemeinschaftsbereichen bedarf der Zustimmung des Vermieters.

3. Aufzug

  • Der Aufzug ist pfleglich zu behandeln. Er ist nicht für den Transport sperriger Lasten über die zulässige Traglast hinaus bestimmt.
  • Bei Umzügen oder Transport schwerer/sperriger Güter ist auf ausreichenden Schutz der Kabine zu achten. Schäden sind unverzüglich zu melden.
  • Kinder sollten den Aufzug nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

4. Kellerräume

  • Jeder Wohnung ist ein Kellerraum fest zugeordnet. Er dient ausschließlich privaten Lagerzwecken.
  • Das Lagern von leicht entzündlichen, explosiven, giftigen oder geruchsintensiven Stoffen ist untersagt. Kraftfahrzeuge und Kraftstoffe dürfen im Keller nicht abgestellt werden.
  • Die Stromversorgung des Kellerraums ist an den eigenen Stromzähler der Wohnung angeschlossen; der Verbrauch wird über den Stromliefervertrag des Mieters abgerechnet. Der Betrieb dauerhaft stromintensiver Geräte (z. B. Gefriertruhen, Trockner) ist vorab mit dem Vermieter abzustimmen.
  • In Kellerräumen ist es erfahrungsgemäß etwas kühler und feuchter als in den Wohnräumen. Das Lagern feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände erfolgt daher auf eigenes Risiko.

Die verbindliche vertragliche Regelung findet sich in der entsprechenden Kellerraum-Klausel deines Mietvertrags.

5. Tiefgarage und Stellplätze

  • Die Tiefgarage darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Die Ein- und Ausfahrt ist stets freizuhalten.
  • Stellplätze dürfen nur von berechtigten Mietern und nur zum Abstellen betriebsbereiter, zugelassener Fahrzeuge genutzt werden. Das dauerhafte Lagern von Gegenständen auf dem Stellplatz oder in der Tiefgarage ist nicht gestattet.
  • Laden von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich an einer dafür vorgesehenen Wallbox zulässig. Das Laden über haushaltsübliche Steckdosen/Verlängerungskabel ist aus Brandschutzgründen untersagt.
  • Öl-/Betriebsstoffverluste sind unverzüglich zu beseitigen und dem Vermieter zu melden.
  • Reparaturen und Fahrzeugwäsche sind in der Tiefgarage nicht gestattet.

6. Fahrräder und Kinderwagen

Für Fahrräder und Kinderwagen steht ein eigener, stufenlos erreichbarer Abstellraum im Tiefgaragen- bzw. Kellerbereich zur Verfügung. Fahrräder und Kinderwagen sind ausschließlich dort abzustellen, nicht im Treppenhaus, in Fluren oder Eingangsbereichen.

7. Müll und Wertstoffe

  • Abfälle sind getrennt und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern im Müllraum zu entsorgen. Getrennt werden Restmüll, Bioabfall, Papier und Gelbe Tonne (Verpackungen). Eine Glasentsorgung erfolgt nicht über den Müllraum; Altglas ist über die öffentlichen Sammelcontainer zu entsorgen.
  • Sperrmüll, Elektrogeräte, Bauabfälle und Sondermüll gehören nicht in die Hausbehälter und sind vom Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Die Müllbereiche sind sauber zu halten; Abfälle sind so einzubringen, dass keine Verunreinigung entsteht.

8. Balkone, Terrassen und Freisitze

  • Balkone, Terrassen und Freisitze sind sauber zu halten. Die Bodenabläufe müssen frei von Laub, Nadeln und Schmutz bleiben. Nur dann kann Regenwasser ungehindert abfließen. Rund um die Häuser stehen Bäume; im Herbst fällt entsprechend viel Laub an. Verstopfungen, die sich nicht selbst beseitigen lassen, bitte der Hausverwaltung melden.
  • Blumenkästen und Pflanzgefäße sind so anzubringen und zu sichern, dass niemand gefährdet wird; beim Gießen darf kein Wasser an Fassade oder darunterliegende Freisitze gelangen.
  • Das Aufhängen von Wäsche über Brüstungshöhe sowie das Ausschütteln/Ausklopfen von Textilien über die Brüstung ist zu unterlassen.
  • Grillen: Das Grillen mit Elektro- oder Gasgrill auf Balkon und Terrasse ist unter Rücksichtnahme auf die Nachbarn gestattet. Das Grillen mit Holzkohle ist aus Brand- und Geruchsschutzgründen untersagt.
  • Freisitze sind keine Lagerflächen; eine ordentliche, das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigende Nutzung wird vorausgesetzt.

9. Heizen und Lüften

Zur Vermeidung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden — gerade im Neubau — ist regelmäßig und richtig zu lüften (mehrmals täglich Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern statt Dauerkippen) und ausreichend zu heizen. Möbel sollten mit etwas Abstand zu Außenwänden aufgestellt werden, damit die Luft zirkulieren kann.

10. Sicherheit und Brandschutz

  • Rauch- und Brandmelder dürfen nicht entfernt, überklebt oder außer Betrieb gesetzt werden.
  • Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen sind freizuhalten und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
  • Die Haustür ist geschlossen zu halten; Unbekannten ist der Zutritt nicht ungeprüft zu gewähren.

11. Tierhaltung

Das Halten von Kleintieren in üblichem Umfang (z. B. Ziervögel, Zierfische, Kleinnager) ist zustimmungsfrei gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Von gehaltenen Tieren dürfen keine Belastungen, Gefahren oder Verunreinigungen für Mitbewohner oder Gemeinschaftsflächen ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind sofort zu beseitigen.

12. Grün- und Außenanlagen

Die Grünflächen zwischen den Häusern sind Gemeinschafts-Nutzflächen und stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur rücksichtsvollen gemeinsamen Nutzung offen.

Die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. Das Abstellen von Fahrzeugen oder das Lagern von Gegenständen außerhalb ausgewiesener Flächen ist nicht gestattet.

Die regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen sowie der Winterdienst werden durch einen vom Vermieter beauftragten Dienstleister durchgeführt.

13. Schäden und Störungen melden

Schäden am Gebäude, an technischen Anlagen (Aufzug, Tiefgaragentor, Beleuchtung) sowie Störungen sind dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung unverzüglich zu melden — im Mieterportal unter „Meine Mietsache" oder über die im Impressum genannten Kontaktdaten.

14. Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Änderungen und Ergänzungen behält sich der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.